PASSBILDER

AMTLICH. BIOMETRISCH. 4ER-SATZ.

 

Seit November 2010 werden für alle in Deutschland ausgestellten Ausweis- und Nachweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrerkarte) aktuelle Passbilder (d.h. die Bilder dürfen nicht älter als 6 Monate sein) nach biometrischen Vorgaben benötigt.

Anforderungen an biometrische Passbilder

Neben dem vorgegebenem Format (35 x 45 mm) muss das Bild für das biometrisches Passfoto über eine, von der Bundesdruckerei vorgegebene biometrische Schablone, in Ausrichtung und Größe angepasst werden. Darüber hinaus muss das Bild einige weitere Anforderungen, die die automatisierte Erkennung der biometrischen Merkmale des Gesichts ermöglichen, erfüllen.

 

Die wichtigsten Anforderungen sind

  • Das Gesicht muss frontal, ohne Drehung oder Neigung, abgebildet sein
  • Der Blick muss direkt in die Kamera gerichtet sein
  • Der Gesichtsausdruck muss neutral sein; d.h. ein Lächeln ist nicht zulässig
  • Die Augen müssen klar und deutlich sichtbar sein; Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig.
  • Der Bildhintergrund muss einfarbig hell, weiß oder neutralgrau und schattenfrei sein.
Letzte Änderung am Donnerstag, 15 Dezember 2016 15:53

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